Vereinigung Deutscher Radsport-Verbände
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- gegründet als Koalition verschiedener Radsportverbände in einer gemeinsam zu diesem Zweck anberaumten Sitzung
- Schutzverband für alle Mitgliedsvereine
- vollständige Bezeichnung:
"Vereinigung Deutscher Radsport-Verbände e.V.
Schutzverband deutscher Rad- und Kraftfahrer"
[1]
Mitgliedsvereine: [2]
- Sächsischer Radfahrer-Bund
- Deutsche Radfahrer-Union
- Deutscher Rad- und Motorfahrerverband Concordia
- Pfälzischer Radfahrer-Bund
- Radfahrer-Landesverband Württemberg
- Oberbadischer Radfahrer-Bund
- Hessisch´ und Rassauischer Radfahrer-Bund
- Verband Süddeutscher Radfahrer
- Verband zur Wahrung der Interessen bayr. Rad- und Motorfahrer
Versammlungen, Tagungen, Sitzungen:
- Hauptversammlung in Schweinfurt am 31. August 1924
Struktur der Vereinigung:
(Auszug der wichtigsten Regualrien, vollständige Auflistung in Quelle 1)
- Gleichberechtigung der Mitgliedsvereine,
- Geleitet durch ein Präsidium aus je einem Vetreter und einem Stellvertreter pro Verein
- In der alljährlichen Hauptversammlung werden Präsident und Stellvertreter gewählt
- Sitz der Vereinigung entspricht dem Sitz des aktuellen Präsidenten
- Wechsel zwischen Mitgliedsvereinen jedermann möglich
- Wirkungsgebiet: deutsches Reich (Grenze gnur für Vereinigung nicht für Mitgliedsvereine)